KMU-innovativ: Medizintechnik
Verdopplung der Fördersumme für forschende kleine und mittlere Unternehmen der Medizintechnikbranche
Als erste konkrete Maßnahme zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Schlussbericht des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ wurde die Fördersumme für die Maßnahme KMU innovativ auf bis zu 20 Mio. EUR pro Jahr verdoppelt. Die erhöhte Fördersumme ermöglicht es zukünftig, kleinere und mittlere Unternehmen noch stärker als bisher zu fördern.
Im Rahmen der Vorstellung des Schlussberichts zum Nationalen Strategieprozess kündigte des Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Dr. Georg Schütte, an, die Ergebnisse des Strategieprozesses zu nutzen, um Deutschland in der Medizintechnik-Förderung neu aufzustellen. Die Unterstützung einer anwendungsnahen sowie am Bedarf ausgerichteten Forschung sei „eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass künftig mehr Innovationen bei den Patientinnen und Patienten ankommen“, zitierte Schütte den Schlussbericht (Pressemitteilung vom 8. November 2012).
Mit der erhöhten Fördersumme war es möglich, neun ausgewählte Projekte der 3. KMU-innovativ-Runde zu bewilligen, so dass seit Januar 2014 alle Projekte ihre Arbeit aufgenommen haben.
Hintergrundinformationen:
Rund 1.200 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das innovative Rückgrat der Medizintechnikindustrie in Deutschland. Forschung und Entwicklung stellen für ein KMU jedoch ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko dar. Mit der Initiative „KMU-innovativ: Medizintechnik“ erleichtert das BMBF den Zugang zur Forschungsförderung. Gleichzeitig wird der Transfer von anwendungsorientierten Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Anwendung unterstützt.
Die Förderung zielt somit insbesondere auf die Unterstützung anwendungsorientiert forschender KMU. Von besonderem Interesse sind Einzel- oder Verbundprojekte, die von KMU initiiert und vorwiegend am Standort umgesetzt werden. Die Fördermaßnahme selbst ist themen- und technologieoffen angelegt. Einzige Bedingung: Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen der Medizintechnik gemäß der Definition des Medizinproduktegesetzes zuzuordnen sein.
Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit einem hohen wissenschaftlich-technisches Risiko. Die angestrebten Ergebnisse sollen
- einen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken bzw.
- zur Steigerung der Qualität und Effizienz in der Patientenversorgung beitragen sowie
- eine Umsetzung im ersten oder zweiten Gesundheitsmarkt erwarten lassen und
- für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Als Voraussetzung für eine Förderung muss darüber hinaus die medizinische Rationale des Lösungsansatzes und die technische Machbarkeit wissenschaftlich belegt sein. Gegenstand der Förderung können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein.
Ausschreibungsfristen:
Projektskizzen können jederzeit beim Projektträger eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind halbjährlich jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Weitere Informationen:
- "Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Medizintechnik" finden Sie hier: http://www.bmbf.de/foerderungen/21114.php
- "KMU-innovativ: Medizintechnik" auf BMBF.de: https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html